Misswirtschaft in der EU: Die Rolle des Bürgerbeauftragten
Die Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten ist es Streitschlichtung zwischen Bürgern und EU-Verwaltung zu erleichtern.
Mangelnde Transparenz, Interessenskonflikte, Unfairness, Verzögerungen, Diskriminierung ... Jeder europäische Bürger, der Streit mit einer EU-Behörde hat, findet Hilfe bei einem Ombudsmann. Er prüft die Fälle in den entsprechenden Institutionen und schlägt eine außergerichtliche Lösung vor. Nach mittlerweile 10 Jahren hat sich dieses Verfahren als außerordentlich effizient erwiesen: Im vergangenen Jahr, haben die EU-Institutionen bei 82% der Fälle die Empfehlungen des Ombudsmann akzeptiert.




